Spätere Änderungen führen in der Regel zu nicht geplanten Nachträgen die erhelbliche Mehrkosten verursachen. Ist einmal ein Bauvertrag unterschrieben und rechtskräftig ist es meist zu spät.
Spätere Änderungen führen in der Regel zu nicht geplanten Nachträgen die erhelbliche Mehrkosten verursachen. Ist einmal ein Bauvertrag unterschrieben und rechtskräftig ist es meist zu spät.