Um zeitnah die Bezahlung der Leistungen zu gewährleisten, sollten die Rechnungen überprüft werden. Oftmals sind auch Skontovereinbarungen getroffen worden. Eine schleppende Zahlung kann den Abzug von Skonto ausschließen.
Der private Bauherr muß sich in der Regel auf die vom Unternehmer vorgelegte Rechnung verlassen. Um aber keine überhöhten Forderungen zu begleichen, sollten die Abrechnungsunterlagen geprüft werden.
Ist ein Bauherr unsicher, so ist das Angebot und Auftrag sowie Nachtrags- Angebote mit den Aufmassen und Rechnungen zu überprüfen.