Dabei wird unterschieden zwischen einem Privatgutachten, Gerichtsgutachten oder Gutachten für Versicherungen.
Das Privatgutachten ist erforderlich, um im Vorfeld einer gerichtlichen Außereindersetzung den Sachverhalt aufzunehmen und zu dokumentieren. In den meisten Fällen kann dabei eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.
Beispiele für Privatgutachten
– mangelhafte Ausführungen von Bauleistungen
– fehlerhafte Abrechnungen
– fehlerhafte Außmaße
– Bauschäden, wie z.B. Schimmelbildung im und am Gebäude
– Erstellen einer Fertigstellungsbescheinigung
– Abnahme von Bauleistungen
Das Gerichtsgutachten wird durch ein öffentliches Gericht im Streitfall bei dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben. Im Vorfeld einigen sich die Parteien auf den zu bestimmenden Sachverständigen.
Ein Versicherungsgutachten wird erstellt, sobald ein Schaden am Gebäude vorliegt. z.B. Wasserschaden, Feuerschaden, Einbruchsschäden.
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Beispiele einer feuchten Wand aufgrund von Tauwasserausfall
In diesem Bereich wurde anstatt eines Dämmsteines ein herkömmlicher
Ziegel verwendet. Die Flächen mussten anschließend saniert werden.